Vorteil für die Familie
Eine Immobilie im Privatbesitz des Ehegatten ist für den Unternehmer Grundlage für ein überaus interessantes Steuersparmodell. Voraussetzung: Sie wollen das noch nicht ausgebaute Gebäude für Ihr Unternehmen nutzen. Dann ergeben sich aus einer geschickten Planung eine Menge Vorteile. Sie übernehmen die Räume unverändert und tragen die Kosten für den kompletten Innenausbau und die gesamte Ladenausstattung. Den Aufwand können Sie steuerlich abschreiben. Der Vorteil: Da maximal die Laufzeit des Mietvertrages maßgebend ist, ist die AfA-Dauer wesentlich kürzer als beim Grundstückseigentümer. (mehr…)
Richtung früh festlegen
Wer das langfristige Überleben seines Betriebes anstrebt, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Unternehmernachfolge machen. Neben persönlichen sind auch unternehmerische und steuerliche Kriterien in die Waagschale zu werfen. (mehr…)
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Bekanntheit und Image erhöhen
Einzelhändler sollten alle Register ziehen, um das Interesse der Kunden für ihre Angebote zu wecken. Ein probater Weg ist das regelmäßige Durchführen von Aktionen. (mehr…)
Aktuelle Trends im Ladenbau
Hoher Erlebniswert und Wohlfühlfaktor – dies sind nach wie vor die entscheidenden Komponenten im harten Wettbewerb, um die Kunden zum Besuch des Geschäfts zu animieren. Für die Verbraucher nimmt aber auch der Ökologiegedanke an Bedeutung zu. Sie achten auf die Verwendung umweltgerechter Materialien, beispielsweise schadstofffreier Produkte oder heimischer Hölzer. (mehr…)
Kosten für Archivierung
Ein Posten, der Unternehmern beim Jahresabschluss eine Menge Kopfschmerzen bereitet: Die Höhe von Rückstellungen für das Archivieren von Geschäftsunterlagen. Dabei geht es nicht um das eigentliche Aufbewahren von Akten, also z. B. Raummiete, Reinigung, Heizung Archivierungsmaterial. (mehr…)
Spielraum bei Tantieme nutzen
Betrifft im besonderen Maß kleine GmbHs: Bei der Höhe des variablen Anteils der Geschäftsführerbezüge ist die alte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs offensichtlich noch das Maß aller Dinge. Das hat die letzte Umfrage zur Höhe von GmbH-Chefgehältern gezeigt. Zumindest hier orientieren sich die Spitzenmanager und ihre steuerliche Berater weiter an der ursprünglichen Vorgabe der obersten Finanzrichter. Danach sollte sich eine Jahresvergütung regelmäßig aus mindestens 75 Prozent Festgehalt und aus höchstens 25 Prozent Tantieme zusammensetzen. (mehr…)
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