Steuerfolgen bedenken
Zuviel Engagement des stillen Gesellschafters in der GmbH ist steuerlich riskant. Eine für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer interessante Steuersparvariante ergibt sich bei dieser speziellen Beteiligungsform aus der Tatsache, dass die an den “Stillen” zu zahlenden Gewinnbeteiligungen für die GmbH Gewerbesteuer sparende Betriebsausgaben sind. (mehr…)
Wie verkaufsstark ist die Konkurrenz?
Testkäufe sind ein bewährtes Marktforschungsinstrument, um die Leistungsqualität der Konkurrenz – gerade auch in Verkaufsgesprächen – zu beurteilen. Sie sollten daher regelmäßig und mit dem Ziel durchgeführt werden, eigene Stärken und Schwächen aufzudecken. (mehr…)
Die Verbraucher geben mehr Geld für Unterhaltung aus
Nach Berechnungen der Marktforscher der GfK erhöhten sie im vergangenen Jahr ihre Ausgaben für Entertainment-Medien um rund 3 % gegenüber dem Vorjahr auf fast 10 Mrd. €. (mehr…)
Die Stimmung unter den Händlern hat sich wieder verschlechtert
Der Indexwert, den die Unternehmensberatung BBE Retail Experts aus der Lagebeurteilung und den Aussichten der von ihr befragten Geschäftsinhaber aller Branchen, Umsatzgrößenklassen und Regionen errechnet, ist von 109,4 auf 99,5 Punkte gesunken. (mehr…)
Fiskus muss Kosten anerkennen
Wer Ferienwohnungen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet, hat selbst bei höheren Verlusten vom Fiskus nichts zu befürchten. Die Finanzverwaltung muss die Werbungskosten anerkennen. Eine Prognoserechnung des Vermieters zum Nachweis der Absicht, überhaupt Überschüsse erzielen zu wollen, ist nicht erforderlich. (mehr…)
Steuerbegünstigter Erwerb
Auch beim Übertragen von Mitunternehmeranteilen gelten die Steuervorteile der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen. Im Idealfall zahlt der Beschenkte also keine Erbschaftsteuer. Die dafür maßgebenden Verschonungsregeln greifen allerdings nur, wenn der Unternehmernachfolger im Wesentlichen über das erhaltene Vermögen verfügt, seine Mitunternehmerstellung also ausüben kann. (mehr…)
Grenze überschritten
Macht der Fiskus einen privaten Grundstücksverkäufer zum gewerblichen Immobilienhändler, geht es immer um Steuermehreinnahmen. Die Gewinne muss der Verkäufer der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer unterwerfen. Auf die so genannte Drei-Objekt-Grenze ist kein sicherer Verlass. (mehr…)
Ermessen begründen
Bei Steuerschulden versteht der Fiskus keinen Spaß. Führt eine GmbH fällige Steuern nicht ab, muss der Geschäftsführer im ungünstigen Fall persönlich Regress leisten. Als gesetzlicher Vertreter der GmbH hat er gemäß § 34 Abgabenordnung dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft zum Beispiel die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer rechtzeitig abführt. (mehr…)
Gutachten notwendig
Bei Immobiliengeschäften will der Fiskus regelmäßig einen Anteil für sich. Wie hoch dieser ist, hängt vom Wert der jeweiligen Immobilie ab. Für dessen Bestimmung gibt es genaue Vorgaben im Bewertungsgesetz. Allerdings sind die dort angelegten Maßstäbe nicht zwingend. (mehr…)
Vorwegabzug: Sonderfall Ehegatten
Ein Problem, das GmbH-Chefs mit Pensionszusage häufig beschäftigt: Mit dem Fiskus wird über den Umfang der steuerlichen Absetzbarkeit der privaten Vorsorge-Aufwendungen der Gesellschafter-Geschäftsführer gestritten. Die Finanzverwaltung will diese nur beschränkt als Sonderausgaben anerkennen. Wie bei allen Arbeitnehmern üblich, besteht sie auf einer Kürzung des Vorwegabzugs. Bei einem Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer hat sich der Bundesfinanzhof allerdings auf die Seite des GmbH-Chefs geschlagen. Dieser finanziert seine Altersversorgung letztlich durch eigene Beiträge, weil er auf eine höhere Gewinnausschüttung verzichtet. (mehr…)
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